Für dich die

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Adri and Son Shellfish and Shellfish Trading BV, Krab 17, 4401 PA Yerseke.
Handelsregisternummer Südwest-Niederlande: 22025360

ARTIKEL 1: ANWENDBARKEIT

1.1   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen und Verträge der Adri en Zoon Schaal- en Schelpdierenhandel BV, im Folgenden „Nutzer“. Der Kunde/Käufer wird im Folgenden als „andere Vertragspartei“ bezeichnet.

1.2    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Geschäftsbedingungen der anderen Partei werden vom Nutzer ausdrücklich abgelehnt. Sie werden nur dann Bestandteil einer zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung, wenn sie vom Nutzer ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden.

1.3    Die Gegenpartei gilt als mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers einverstanden, es sei denn, die Gegenpartei erklärt schriftlich, dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ablehnt.

1.4    Ist eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Einzelfall nicht anwendbar, so berührt dies die Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

ARTIKEL 2: VEREINBARUNGEN

2.1    Alle Angebote und Kostenvoranschläge des Nutzers sind unverbindlich.

2.2    Ein Vertrag kommt erst nach Annahme durch den Nutzer zustande.

2.3    Ergänzungen/Änderungen zu abgeschlossenen Verträgen sind nur nach schriftlicher Annahme durch den Nutzer verbindlich.

ARTIKEL 3: ANGEBOTE

3.1    Alle Angebote, Kostenvoranschläge, Preislisten, Lieferzeiten usw. des Nutzers sind freibleibend. Sollte ein Kostenvoranschlag/Angebot ein unverbindliches Angebot enthalten, das vom anderen Vertragspartner angenommen wird, hat der Nutzer das Recht, dieses Angebot innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen.

3.2    Der Nutzer ist berechtigt, jegliche Änderungen des Selbstkostenpreises der verkauften Waren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen der Beschäftigungsbedingungen (einschließlich Löhne), der Sozialvorschriften, der Steuern, der Einkaufspreise usw., auch nach Abschluss des Vertrags direkt an die andere Vertragspartei weiterzugeben.

3.3    Der Nutzer ist berechtigt, Änderungen der Preislisten, die nach Vertragsschluss in Kraft treten, an die andere Vertragspartei weiterzugeben.

3.4    Preissteigerungen aufgrund von Wechselkursanpassungen, die nach Vertragsabschluss erfolgen, können weitergegeben werden.

3.5    Der Nutzer ist berechtigt, Dritte mit der Ausführung des abgeschlossenen Vertrags zu beauftragen.

3.6    Die angegebenen Preise verstehen sich stets exklusive aller direkten und indirekten Steuern, Verbrauchssteuern, Zuschläge, Versicherungsprämien sowie Versand- und Transportkosten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

ARTIKEL 4: LIEFERUNG/AUSGEFÜHRTE ARBEITEN

4.1    Die Lieferung erfolgt an dem mit der anderen Partei vereinbarten Lieferort.

4.2    Ab dem Zeitpunkt der Übergabe geht die Gefahr für die gelieferte Ware auf den anderen Vertragspartner über.

4.3    Die Gegenpartei trägt das Risiko der Entladung und Lagerung der Güter. Sie ist verpflichtet, dem Nutzer jeglichen Schaden zu ersetzen, der durch die Entladung der Güter entsteht.

4.4    Die vom Nutzer angegebenen Lieferzeiten und -fristen sind unverbindlich und gelten nicht als endgültige Fristen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Im Falle einer verspäteten Lieferung ist eine schriftliche Mahnung zu ergehen. Die andere Vertragspartei hat dem Nutzer daraufhin eine angemessene Frist zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen einzuräumen. Die andere Vertragspartei hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für direkte oder indirekte Schäden jeglicher Art, die durch die Überschreitung von Lieferzeiten und -fristen entstehen. Bei Teillieferungen gilt jede Teillieferung bzw. jede Teillieferung als separates Geschäft.

4.5    Kann der Nutzer die verkaufte Ware nicht an den Vertragspartner liefern, ist er berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention und ohne Mahnung zu kündigen, unbeschadet seines Anspruchs auf vollständigen Schadensersatz. Die außergerichtliche Kündigung des Vertrages berührt nicht die Zahlungspflicht des Vertragspartners. Kündigt der Nutzer den Vertrag nicht außergerichtlich, ist er berechtigt, die verkaufte Ware auf Kosten und Risiko des Vertragspartners einzulagern.

4.6    Die Lieferung der verkauften Ware erfolgt in einer einzigen Sendung an eine vom Vertragspartner angegebene Adresse. Der Vertragspartner ist für die weitere Verteilung zuständig, falls gewünscht.

4.7    Die Gegenpartei garantiert, dass der Bestimmungsort, an dem die tatsächliche Lieferung erfolgen soll, leicht zugänglich ist.

4.8 Der Nutzer ist berechtigt, die Lieferung der Ware auszusetzen, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen nicht nachgekommen ist.

ARTIKEL 5: FORTSCHRITT, AUSFÜHRUNG DER ARBEIT

5.1    Lieferverzögerungen gehen zu Lasten und auf Risiko der anderen Vertragspartei. Etwaige dem Nutzer daraus entstehende Schäden werden der anderen Vertragspartei in Rechnung gestellt.

5.2    Kann der Nutzer den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag nicht unverändert erfüllen, ist er berechtigt, entweder den geschlossenen Vertrag zu kündigen, ohne der anderen Partei gegenüber zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein, oder der anderen Partei ein alternatives Angebot zu unterbreiten, das die andere Partei annehmen muss, wenn es dem ursprünglichen zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag annähernd entspricht.

5.3    Wird die Vereinbarung auf Wunsch der anderen Partei geändert, trägt die andere Partei alle dadurch entstehenden Kosten.

ARTIKEL 6: WERBUNG/RÜCKSENDUNGEN

6.1    Die andere Partei ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel und/oder Beschädigungen zu prüfen. Jegliche Mängel und/oder Beschädigungen müssen dem Nutzer von der anderen Partei unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich gemäß dem Rückgabeverfahren des Nutzers mitgeteilt werden. Andernfalls ist die andere Partei berechtigt, die Bearbeitung von Reklamationen abzulehnen.

6.2    Die Gegenpartei kann keine Ansprüche geltend machen, wenn die Benachrichtigung des Nutzers nach Ablauf des Liefertages erfolgt. Die Benachrichtigung muss dem Nutzer schriftlich und gemäß dessen Rückgabeverfahren erfolgen.

6.3    Nach Entdeckung eines Mangels und/oder Schadens ist die andere Partei verpflichtet, alles zu tun bzw. zu unterlassen, was vernünftigerweise möglich und notwendig ist, um (weiteren) Schaden zu verhindern.

6.4    Die andere Partei ist verpflichtet, dem Nutzer jede notwendige Unterstützung bei der Untersuchung von Beschwerden zu gewähren. Verweigert die andere Partei diese Unterstützung oder ist die Untersuchung von Beschwerden aus anderen Gründen unmöglich, kann die andere Partei keine Ansprüche gegen den Nutzer geltend machen.

6.5    Die Rücksendung gelieferter Waren an den Nutzer ist nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung und gemäß dessen Rückgabeverfahren zulässig. Die Ware muss im Originalzustand und in der Originalverpackung (versiegelt) mit allen Originaletiketten und dem Rücksendeetikett des Nutzers zurückgesendet werden. Die Rücksendekosten trägt der Nutzer.

6.6    Geringfügige Abweichungen in Qualität, Abmessungen oder anderen Kriterien stellen keinen Grund für Beschwerden dar.

6.7    Das Vorliegen eines in diesem Artikel genannten Mangels und/oder Schadens berechtigt die andere Partei nicht zur Aussetzung ihrer Zahlungsverpflichtungen oder zur Einleitung eines Vergleichsverfahrens. Die Aufrechnung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

6.8    Der Nutzer akzeptiert keine Reklamationen bezüglich (teilweise) verarbeiteter Produkte.

6.9    Beanstandungen bezüglich Rechnungen müssen von der anderen Partei innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt an den Nutzer gemeldet werden.

ARTIKEL 7: HAFTUNG/GARANTIE

7.1    Sofern der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Nutzers beruht, haftet dieser nicht für Schäden jeglicher Art, einschließlich Folgeschäden, immaterieller Schäden, Geschäfts- und Umweltschäden sowie direkter oder indirekter Personenschäden, unabhängig von deren Ursache oder den Verursachern. Eine entsprechende Haftungsbeschränkung gilt auch für vom Nutzer mit der Durchführung des Vertrags und der Ausführung seiner Arbeiten beauftragte Personen oder Dritte.

7.2    Die Haftung des Nutzers ist, gleich aus welchem ​​Grund, in jedem Fall auf den Nettokaufpreis der gelieferten Ware beschränkt. Der Nutzer haftet in keinem Fall für weitergehende Schäden.

7.3    Die Gegenpartei stellt den Nutzer von allen Ansprüchen Dritter jeglicher Art frei, die gegen sie wegen eines erlittenen oder noch zu erleidenden Schadens geltend gemacht werden und die über die Haftung der Gegenpartei gegenüber dem Nutzer hinausgehen.

7.4    Jegliche Haftung des Nutzers gegenüber der anderen Partei erlischt in jedem Fall innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung der verkauften Ware.

ARTIKEL 8: ZAHLUNG

8.1    Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind die Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten, ohne dass der Vertragspartner Anspruch auf Aufrechnung oder Einbehaltung hat. Andernfalls gerät der Vertragspartner kraft Gesetzes in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

8.2    Im Falle des Zahlungsverzugs schuldet die Gegenpartei dem Nutzer (kumulierte) Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat auf den ausstehenden Rechnungsbetrag. Unbeschadet des Rechts des Nutzers auf Schadensersatz ist die Gegenpartei außerdem verpflichtet, sämtliche außergerichtlichen Inkassokosten im Zusammenhang mit der Beitreibung der Forderung zu tragen. Diese betragen pauschal 15 % des fälligen Hauptbetrags, mindestens jedoch 100 €.

8.3    Nach Ermessen des Nutzers kann der Vertrag im Falle eines Verzugs der anderen Partei ganz oder teilweise ohne weitere Mahnung oder gerichtliche Intervention aufgelöst werden, wobei die andere Partei verpflichtet ist, dem Nutzer alle entstandenen Schäden zu ersetzen.

8.4    Leitet der Nutzer ein Gerichtsverfahren ein, ist die Gegenseite verpflichtet, dem Nutzer sämtliche Kosten zu erstatten. Dies umfasst die Kosten für Anwälte, Rechtsbeistände, Gerichtsgebühren, Gerichtsvollziehergebühren, Kosten für Auszüge aus Akten usw.

8.5    Bei ausbleibender rechtzeitiger Zahlung einer Rechnung werden alle ausstehenden Rechnungen, einschließlich derjenigen, deren Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist, sofort fällig und zahlbar.

8.6    Hat der Nutzer nach eigenem Ermessen den Verdacht, dass die andere Vertragspartei ihren finanziellen Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachkommen wird, ist er berechtigt, eine Zahlungssicherheit zu verlangen. In diesem Fall ist er auch berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen. Der Nutzer ist ferner berechtigt, seine Verpflichtungen bis zur vollständigen Zahlung oder bis zur Stellung einer angemessenen Sicherheit auszusetzen.

8.7    Die vom Vertragspartner geleisteten Zahlungen dienen stets der Begleichung etwaiger geschuldeter Zinsen und Kosten sowie anschließend der ältesten noch offenen Rechnungen, selbst wenn der Vertragspartner angibt, dass diese sich auf andere Rechnungen beziehen.

ARTIKEL 9: GESAMTHAFTUNG UND AUFRECHNUNG

9.1    Wenn die Gegenpartei aus irgendeinem Grund eine oder mehrere Gegenforderungen gegen den Nutzer hat oder erlangen wird, hat die Gegenpartei kein Recht, diese mit den Forderungen des Nutzers zu verrechnen.

9.2    Besteht die Gegenpartei aus einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen, so haften alle diese Personen uneingeschränkt für die Erfüllung der Verpflichtungen der Gegenpartei gegenüber dem Nutzer.

ARTIKEL 10: EIGENTUMSVORBEHALT

10.1 Solange die andere Vertragspartei die aus einem mit dem Nutzer geschlossenen Vertrag resultierenden Forderungen sowie die Forderungen aus der Nichterfüllung dieser Verträge nicht vollständig beglichen hat, bleiben die vom Nutzer an die andere Vertragspartei gelieferten Waren dessen Eigentum. Der Nutzer ist berechtigt, die in seinem Eigentum verbliebenen Waren zurückzufordern, wenn die andere Vertragspartei ihren Verpflichtungen aus den mit ihr geschlossenen Verträgen nicht nachkommt.

10.2 Solange die vom Nutzer gelieferten Waren unter Eigentumsvorbehalt stehen, ist die andere Partei nicht berechtigt, diese Waren zu verarbeiten oder zu veräußern oder irgendeine Form von Sicherheit daran zu errichten, es sei denn, dies geschieht im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit.

10.3 Wenn der Nutzer sich auf einen Eigentumsvorbehalt beruft, gilt der diesbezüglich geschlossene Vertrag als aufgelöst, unbeschadet des Rechts des Nutzers auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen.

10.4 Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, Forderungen ihrerseits gegen unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren aufzurechnen oder ihre Verpflichtung zur Bereitstellung dieser Waren auf dieser Grundlage auszusetzen.

10.5 Die eigentumsrechtlichen Folgen des Eigentumsvorbehalts richten sich nach dem Recht des Staates, in dessen Hoheitsgebiet sich die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung befindet.

10.6 Bei für den Export bestimmten Waren gelten abweichend von Absatz 1 dieses Artikels für die eigentumsrechtlichen Folgen des Eigentumsvorbehalts die Gesetze des Bestimmungslandes, sofern diese für den Nutzer günstigere Bestimmungen über den Eigentumsvorbehalt enthalten als die unter Absatz 1 genannten Bestimmungen.

ARTIKEL 11: EIGENTUM

11.1 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, gelieferte Waren an Dritte zu verpfänden und/oder ein Pfandrecht daran zu begründen und/oder die Waren zur Einlagerung in die tatsächliche Verfügungsgewalt von Finanzierern zu geben, da dies als ihm zurechenbare Vertragsverletzung gilt. In diesem Fall kann der Nutzer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag unverzüglich und ohne vorherige Mahnung aussetzen oder den Vertrag kündigen, unbeschadet seines Anspruchs auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen.

ARTIKEL 12: AUSSETZUNG UND BEENDIGUNG

12.1 Der Nutzer ist, unbeschadet seines Anspruchs auf Schadensersatz, berechtigt, die Erfüllung dieses Vertrags und aller damit verbundenen Verträge mit sofortiger Wirkung ohne Mahnung und ohne gerichtliche Intervention auszusetzen und/oder diese Verträge und alle damit verbundenen Verträge ganz oder teilweise zu kündigen, wenn:

  1. Die andere Vertragspartei erfüllt eine ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß;
  2. wurde die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die Aussetzung der Zahlungen gegen den Vertragspartner beantragt, oder, falls es sich bei dem Vertragspartner um eine natürliche Person handelt, wurde die Anwendung eines gesetzlichen Schuldenrestrukturierungsverfahrens beantragt;
  3. Das Unternehmen der Gegenpartei wird aufgelöst, liquidiert oder geschlossen;
  4. Es erfolgt eine Beschlagnahme eines Teils der Vermögenswerte der Gegenpartei;
  5. Der Nutzer hat begründete Gründe zu befürchten, dass die andere Vertragspartei ihren Verpflichtungen aus dem oder den mit dem Nutzer geschlossenen Verträgen nicht nachkommen kann oder werden kann, und die andere Vertragspartei bietet auf Verlangen des Nutzers keine oder nur unzureichende Sicherheit für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen.

12.2 Sämtliche Ansprüche, die der Nutzer gegen die andere Partei in den in Absatz 1 dieses Artikels genannten Fällen hat oder erwirbt, sind sofort und vollständig fällig und zahlbar; darüber hinaus ist der Nutzer berechtigt, alle ihm gutgeschriebenen Waren zurückzunehmen.

12.3 Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, gegenüber dem Nutzer ein Sperr- oder Vergleichsrecht geltend zu machen.

12.4 Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, wenn sie bereits mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Verzug ist.

ARTIKEL 13: MÄNGEL/AUSLASSUNGEN

13.1 Kann der Nutzer seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem anderen Vertragspartner nicht erfüllen, und zwar aufgrund eines nicht zu vertretenden Versäumnisses des anderen Vertragspartners oder eines mit der Vertragserfüllung beauftragten Dritten/Lieferanten, ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem anderen Vertragspartner für einen von ihm festzulegenden angemessenen Zeitraum auszusetzen, ohne dass ihm hierfür ein Schadenersatz zustand. Der andere Vertragspartner bleibt in jedem Fall zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bis zum Vertragsende verpflichtet.

13.2 Zu den Umständen, die eine nicht zurechenbare Nichterfüllung darstellen können, gehören: Krieg, Aufruhr, Mobilmachung, inländische und ausländische Unruhen, staatliche Maßnahmen, Streiks und Aussperrungen von Arbeitnehmern oder die Androhung solcher und ähnlicher Umstände, Störungen der Wechselkurse zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, Betriebsunterbrechungen aufgrund von Feuer, Unfällen oder anderen Vorfällen, Naturphänomene, unabhängig davon, ob die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung beim Nutzer, seinen Lieferanten oder von dem Nutzer mit der Erfüllung der Verpflichtung aus dem Vertrag beauftragten Dritten erfolgt.

13.3 Falls die Gegenpartei ihren Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer in irgendeiner Weise nicht fristgerecht nachkommt, im Falle einer Zahlungseinstellung, eines Antrags auf Zahlungseinstellung, eines Konkurses, einer Pfändung oder Abtretung des Vermögens oder einer Liquidation der Angelegenheiten der Gegenpartei, werden alle Forderungen, die sie dem Nutzer aus einem Vertrag schuldet, sofort fällig und zahlbar.

ARTIKEL 14: STORNIERUNG/BEENDIGUNG

14.1 Die Gegenpartei verzichtet auf alle Rechte zur Kündigung des Vertrags gemäß Artikel 6:265 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches oder anderen gesetzlichen Bestimmungen, es sei denn, eine Kündigung gemäß Absatz 2 wurde vereinbart.

14.2 Eine Kündigung durch die andere Partei ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Nutzers möglich. Der Nutzer ist berechtigt, Bedingungen für die Beendigung des Vertrags festzulegen.

14.3 Bereits vom Vertragspartner gezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.

ARTIKEL 15: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

15.1 Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder aus einem sich daraus ergebenden Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

15.2 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zusätzliche oder abweichende Bestimmungen sind nur dann wirksam, wenn und soweit die Parteien ihnen schriftlich zugestimmt und sie unterzeichnet haben.

ARTIKEL 16: ANWENDBARES RECHT UND STREITIGKEITEN

16.1 Für alle unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge gilt niederländisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen internationaler Verträge, einschließlich des Wiener Kaufrechtsübereinkommens, soweit diese kein zwingendes Recht enthalten.

16.2 Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden ausschließlich vom Landgericht Zeeland-Westbrabant, Standort Middelburg, entschieden. Dies gilt unbeschadet des Rechts des Nutzers, die andere Partei vor dem nach Gesetz oder Vertrag zuständigen Gericht zu verklagen. Eine Streitigkeit gilt als entstanden, sobald eine der Parteien die andere schriftlich darüber informiert hat.

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